Jamia verpflichtet sich, für alle Nutzerinnen und Nutzer eine sichere Umgebung zu schaffen und Kinder uneingeschränkt vor Ausbeutung und Schaden zu schützen. Diese Seite beschreibt unsere Standards zum Schutz Minderjähriger, die Altersbeschränkungen, deren Durchsetzung sowie die Meldewege.
1. Unsere Verpflichtung
Jamia verfolgt eine Nulltoleranz-Richtlinie gegenüber Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) und jeder Form der Ausbeutung von Kindern oder des Cybergroomings. Inhalte dieser Art, die auf unserer Plattform entdeckt werden, werden:
- unverzüglich entfernt;
- dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) gemeldet, wie es 18 U.S.C. § 2258A verlangt;
- den zuständigen Behörden im Vereinigten Königreich (Internet Watch Foundation / National Crime Agency), in der EU (der nationalen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats sowie den INHOPE-Meldestellen, etwa jugendschutz.net in Deutschland und Point de Contact in Frankreich) und in jedem weiteren einschlägigen Hoheitsgebiet gemeldet;
- mit dauerhafter Kontosperrung ohne Widerspruchsmöglichkeit geahndet.
2. Altersbeschränkungen
Der iOS App Store stuft die Jamia-App insgesamt mit 17+ ein, da sie eine Vermittlungsfunktion enthält – so verlangen es Apples Plattformvorgaben. Bei Google Play ist die App mit Teen (13+) eingestuft, wobei die Heiratsfunktion gesondert ab 18 Jahren freigegeben ist.
*Selbstauskunft, durchgesetzt auf Kontoebene (siehe unten) – wie bei nahezu allen Verbraucher-Apps handelt es sich nicht um eine Altersprüfung mit amtlichem Ausweis.
3. Altersprüfung und Durchsetzung
Allgemeiner Zugang zur App (ab 13 Jahren):
- Verpflichtende Angabe des Geburtsdatums: Jedes Konto muss beim Onboarding über einen nativen Datumsauswahldialog ein Geburtsdatum angeben, bevor es fortfahren kann. Dieser Schritt lässt sich nicht überspringen.
- Sperre auf Kontoebene: Ein Konto, das ein Alter unter 13 Jahren angibt, kann das Onboarding nicht fortsetzen und die App nicht nutzen.
- Absicherung auf Datenbankebene: Zusätzlich zur Prüfung in der App weist unsere Datenbank jedes Geburtsdatum, das ein Alter unter 13 Jahren ergibt, bereits beim Schreiben zurück – unabhängig davon, welche App-Version oder welcher Client die Anfrage gestellt hat.
Heirats- und Vermittlungsfunktion (ab 18 Jahren):
- Geburtsdatum-Schranke: Beim ersten Aufruf des Heirats-Tabs müssen Nutzerinnen und Nutzer ihr Geburtsdatum über einen nativen Datumsauswahldialog angeben. Personen unter 18 Jahren wird der Zugang zur Funktion unmittelbar verwehrt.
- Dauerhafte Durchsetzung: Das Geburtsdatum wird im Profil gespeichert und in jeder weiteren Sitzung geprüft. Nach der Übermittlung kann es von der Nutzerin oder dem Nutzer nicht mehr geändert werden.
- Kontrollen auf Plattformebene: Bei Google Play haben wir die Funktion „Restrict Declared Minors“ aktiviert, die Personen, die bei der Einrichtung ihres Google-Kontos ein Alter unter 18 Jahren angegeben haben, den Zugang zur Vermittlungsfunktion verwehrt. Im Apple App Store ist Jamia wegen der Vermittlungsfunktion mit 17+ eingestuft, wie es Apples Vorgaben zur Altersfreigabe verlangen.
- Keine Umgehung: Konten, bei denen falsche Altersangaben festgestellt werden, werden dauerhaft gesperrt.
Wie bei praktisch jeder Verbraucher-App handelt es sich bei keiner der vorstehenden Maßnahmen um eine Altersprüfung mittels amtlichen Ausweises: Sie beruhen auf der wahrheitsgemäßen Selbstauskunft der Nutzerin oder des Nutzers, abgesichert durch die Durchsetzung des angegebenen Alters auf Konto- und Datenbankebene.
4. Schutz durch Produktgestaltung
Jamia ist so gestaltet, dass Risiken für Minderjährige durch strukturelle Entscheidungen minimiert werden:
- Keine Direktnachrichten: Jamia verfügt über keine Direktnachrichtenfunktion. Die gesamte Kommunikation zwischen zusammengeführten Personen findet außerhalb der Plattform statt, unter Einbeziehung eines Wali (islamischen Vormunds).
- Eine Vermittlung zur Zeit: Die Heiratsfunktion stellt jeweils nur eine Person vor und verlangt eine bewusste Entscheidung, bevor eine neue Vorstellung erfolgt. Das verhindert Massenkontakte und unerwünschte Ansprache.
- Wali-gestützter Ablauf: Bei Nutzerinnen sind Name und Telefonnummer eines Wali erforderlich, bevor die Zusammenführung der anderen Seite offengelegt wird. Das schafft eine zusätzliche Kontrollebene.
- Gemeindeverifizierung: Für die meisten Funktionen müssen Nutzerinnen und Nutzer von einer registrierten Moschee verifiziert sein, was für Verbindlichkeit innerhalb der Gemeinde sorgt.
5. Meldewege
Jedes Nutzerprofil und jeder von Nutzern erstellte Inhalt in der App verfügt über eine integrierte Melden-Schaltfläche. Meldungen werden:
- unmittelbar an unser Plattform-Administrationsteam übermittelt;
- innerhalb von 48 Stunden nach Eingang geprüft;
- mit Maßnahmen wie Entfernung des Inhalts, Verwarnung oder Kontosperrung beantwortet;
- an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, wenn das Gesetz dies verlangt oder eine Gefahr für Minderjährige erkennbar ist.
Um eine Sorge um die Sicherheit eines Kindes zu melden, schreiben Sie unverzüglich an support@jamiaapp.com. Dringende Fälle mit unmittelbarer Gefahr melden Sie bitte direkt Ihrem örtlichen Notruf.
6. Sicherheitskontakt
Unsere benannte Anlaufstelle für Fragen zum Schutz Minderjähriger:
Jamia-Sicherheitsteam
support@jamiaapp.comSicherheitsrelevante Meldungen beantworten wir nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden.
7. Schulung der Mitarbeitenden
Alle Personen mit Zugang zu Nutzerdaten oder Moderationswerkzeugen werden geschult in:
- dem Erkennen von Anzeichen für die Ausbeutung von Kindern und für Cybergrooming;
- den gesetzlichen Meldepflichten nach anwendbarem Recht;
- dem sachgerechten Umgang mit Meldungen über mögliche Gefährdungen Minderjähriger und deren Eskalation.
8. Überprüfung der Richtlinie
Diese Richtlinie zum Schutz Minderjähriger wird mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um Änderungen der Rechtslage, der Plattformfunktionen oder bewährter Verfahren abzubilden. Das Datum „Zuletzt aktualisiert“ oben auf dieser Seite gibt die jüngste Überprüfung an.