Überblick
Jamia verbindet muslimische Gemeinden rund um ihre Moschee, die Gebetszeiten, Veranstaltungen und einander. Von allen, die Inhalte einstellen – einzelne Mitglieder, Moschee-Administratoren, Inserenten oder Gewerbetreibende –, wird erwartet, nach Treu und Glauben zu handeln und sich selbst wie auch die eigenen Inhalte wahrheitsgemäß darzustellen.
1. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
- Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs jeder Art (Nulltoleranz, siehe unsere Standards zum Schutz Minderjähriger).
- Belästigung, Drohungen, Hassrede oder gezielte Herabwürdigung anderer Nutzerinnen und Nutzer.
- Sich als andere Person, Moschee, Gewerbe oder Organisation ausgeben.
- Spam, Betrugsversuche oder unerwünschte Werbenachrichten.
- Inhalte, die obszön oder ehrverletzend sind oder rechtswidrige Handlungen fördern.
- Falsche oder irreführende Angaben zu Ihrer Identität, Zugehörigkeit oder Qualifikation.
2. Gewerbebewertungen
Bewertungen sollen ehrliche Schilderungen Ihrer eigenen, unmittelbaren Erfahrung sein. Nicht zulässig sind:
- Bewertungen eines Gewerbes, dessen Leistungen Sie tatsächlich nicht in Anspruch genommen haben.
- Bewertungen, die gegen Bezahlung oder sonstige Anreize verfasst wurden, ohne dass dies offengelegt wird.
- Persönliche Angriffe auf Inhaber oder Beschäftigte statt einer Rückmeldung zum Gewerbe selbst.
- Bewertungen, die aus Vergeltung für eine unabhängige Auseinandersetzung veröffentlicht werden.
Jede Person kann eine einzelne Bewertung melden; eine Meldung führt nicht automatisch zur Entfernung des Gewerbeeintrags selbst – geprüft wird ausschließlich die gemeldete Bewertung.
3. Stellen- und Gewerbeanzeigen
- Stellen- und Gewerbeanzeigen einschließlich einer etwaigen Kennzeichnung „in muslimischem Besitz“ beruhen auf Selbstauskunft der einstellenden Person und werden von Jamia nicht unabhängig überprüft. Eine wahrheitswidrige Kennzeichnung verstößt gegen die Nutzungsbedingungen.
- Gehaltsspannen, Anforderungen und Bewerbungsangaben müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zutreffen.
- Externe Bewerbungslinks müssen zu einem echten Bewerbungsverfahren führen, nicht zu einer Phishing-Seite oder einer sachfremden Website.
4. Janazah- und Krankenbesuch-Beiträge
- Stellen Sie eine Janazah- oder Krankenbesuch-Anfrage nur für tatsächliche, aktuelle Sachverhalte ein, und zwar mit Einwilligung der betroffenen Person (bei einer Janazah: ihrer Angehörigen).
- Diese Beiträge sind kein Notfalldienst. Wenden Sie sich bei einem medizinischen Notfall oder unmittelbarer Gefahr direkt an den Rettungsdienst und nicht an Jamia.
- Nutzen Sie diese Funktion nicht, um sachfremde Ankündigungen oder Werbung zu verbreiten.
5. Meldungen
Jedes Profil, jede Anzeige, jede Bewertung und jeder Beitrag verfügt über eine Meldefunktion. Meldungen gehen an unser Plattform-Administrationsteam und sind für die gemeldete Person nicht sichtbar.
6. Stufen der Durchsetzung
Je nach Schwere können wir eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Zurückweisung, wenn eine Meldung keinen Verstoß gegen diese Richtlinien beschreibt.
- Entfernung des Inhalts: Der konkret gemeldete Beitrag (Bewertung, Anzeige, Beitrag oder Profil) wird entfernt.
- Sperrung oder Ausschluss des Kontos bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.
- Meldung an die Strafverfolgungsbehörden, wenn Inhalte auf eine Straftat, unmittelbar drohenden Schaden oder die Ausbeutung von Kindern hindeuten.
7. Widerspruch
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Moderationsmaßnahme zu Unrecht ergangen ist, schreiben Sie an support@jamiaapp.com und nennen Sie die E-Mail-Adresse Ihres Kontos sowie eine Beschreibung des betroffenen Inhalts. Wir bearbeiten Widersprüche in der Reihenfolge ihres Eingangs.